Erbrecht – Eine Erbeinsetzung „ gemäß Berliner Testament“ ist nicht ausreichend
Die Bestimmung, dass die "Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen" soll, ist zumindest in einem Einzeltestament grundsätzlich keine wirksame Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten. Der Sachverhalt: Der Erblasser war in zweiter Ehe verheiratet. Aus der ersten Ehe des Erblassers sind 2 Kinder vorhanden. Der Erblasser hatte ein handschriftliches Testament errichtet mit folgendem Wortlaut: "Mein Testament: Nach [...]