Ihr Anwalt für Familienrecht in Leonberg und in Stuttgart
Im Jahr 2013 erfolgten in Deutschland ca. 170 000 Ehescheidungen. Im Verhältnis zu den Eheschließungen werden etwa 36 % der geschlossenen Ehen im Laufe von 25 Jahren geschieden. Dabei ist das siebte Ehejahr das häufigste Scheidungsjahr, während die durchschnittliche Ehedauer zwischen 14 und 15 Jahren liegt. Insgesamt endet somit mehr als jede dritte Ehe nicht durch den Tod eines Ehepartners sondern vor dem Familiengericht. Trennung und Scheidung kann als Lebensrisiko also jeden Verheirateten treffen.
Kommt es zu Trennung und Scheidung, sieht man sich neben den mit dem Scheitern der Ehe immer verbundenen familiären und emotionalen Konflikten zunächst anscheinend unüberwindlichen rechtlichen und finanziellen Problemen ausgesetzt. Die Folgen der Trennung und Scheidung, wie z.B.
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Sorgerecht für die minderjährigen Kinder
- Umgangsrecht der Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil
- Nutzung der bisherigen Ehewohnung
- Aufteilung des gemeinsamen Vermögens
- Tragung der aus der Ehezeit stammenden Schulden
- Zugewinnausgleich
müssen überlegt und geregelt werden.
Wie dies zu erfolgen hat, ist im Familienrecht vorgegeben. Dabei ist das Familienrecht nicht nur umfangreich und kompliziert. Hinzu kommen regelmäßige gesetzliche Veränderungen und Neuerungen sowie schließlich eine beinahe ausufernde Flut von gerichtlichen Entscheidungen. Als Betroffener und Laie verliert man dabei schnell den Überblick und ist auf die Unterstützung durch einen Fachmann, am besten einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht, angewiesen.
Frühzeitig Rechtsrat einholen
Eine frühzeitige Beratung durch einen auf das Familienrecht spezialisierten Anwalt ist aus unserer Erfahrung wichtig, um von Anfang an die Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen in die richtige Bahn zu lenken. Oft muss kurzfristig reagiert und ein Anspruch dokumentiert geltend gemacht werden, damit Sie diesen, wie z.B. beim Unterhalt, nicht verpassen. Häufig kennen Mandanten und Mandantinnen ihre Ansprüche wie aber auch Verteidigungsmöglichkeiten nicht. Oft bietet die Begleitung durch den Fachanwalt / die Fachanwältin für Familienrecht auch die Möglichkeit, eine Einigung der Eheleute zu erreichen und die Folgen der Trennung und Scheidung gemeinsam in einer sog. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. So vermeidet man einen Rosenkrieg nach der Trennung und ermöglicht eine einvernehmliche schnelle Scheidung.
Informationen zu familienrechtlichen Themen
Regelmäßig von Mandanten und Mandantinnen gestellte Fragen versuchen wir auf diesen Seiten im Überblick für Sie zu beantworten. Unsere Erfahrung als Fachanwälte für Familienrecht haben wir hierbei eingebracht.
Ihre Ansprechpartner
Unsere Fachanwälte stehen Ihnen zur Seite
Wir vertreten Ihre Interessen in Trennungs- und Scheidungsfällen nicht nur beratend sondern auch außergerichtlich und gerichtlich im Streitfall sowie im Scheidungsverfahren. Sollten Sie eine persönliche Beratung wünschen oder einen Fachanwalt / eine Fachanwältin unserer Kanzlei mit Ihrer Vertretung beauftragen wollen, rufen Sie uns an oder stellen Sie Ihre Anfrage über unser Kontaktformular.