Nachfolgeplanung

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Nachfolgeplanung und Sicherheit im Alter

Ihre Anwälte und Steuerberater für die Nachfolgeplanung in Leonberg und im Großraum Stuttgart

Unsere Rechtsanwälte beraten und unterstützen seit Jahren Mandanten bei der Nachfolgeplanung. Zu unseren Mandanten gehören sowohl Privatpersonen als auch Inhaber von – vor allem mittelständischen – Unternehmen, die das aufgebaute Familienvermögen und/oder das Familienunternehmen wirtschaftlich sinnvoll auf die nachfolgenden Generationen übertragen möchten.

Erhalt des Familienvermögens

Völlig zu Recht machen sich immer mehr Menschen große Sorgen um ihre Altersversorgung und den Erhalt des aufgebauten Familienvermögens. Das Vermögen kann zum Beispiel durch hohe Schenkungs- oder Erbschaftssteuern, durch Streitigkeiten innerhalb der nachfolgenden Generation oder durch hohe Pflegekosten (im Alter) gefährdet sein.

Steuerliche Begünstigungen nutzen

Momentan gelten in Deutschland für die nächsten Angehörigen noch hohe Steuerfreibeträge, die durch eine durchdachte Nachfolgeregelung sinnvoll genutzt werden können:

Auch zahlreiche Familienunternehmer regeln ihre Unternehmensnachfolge bereits zu Lebzeiten und nutzen die derzeit geltenden Erbschaftssteuerregeln zu ihrem Vorteil. Im Falle einer lebzeitigen Regelung der Nachfolge gilt für Betriebsvermögen eine Verschonungsregel, die zu einer Reduzierung der Steuerlast  führt, wenn das Unternehmen weitergeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten werden.

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Streitigkeiten innerhalb der nachfolgenden Generation vermeiden

Ein verantwortungsvoller Erblasser sollte immer darauf bedacht sein, Rechtsklarheit und Gerechtigkeit zu schaffen. Dies kann im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge durch lebzeitige Übertragungen in weitem Umfang sichergestellt werden. Ziel soll es sein, dass die Beteiligten – also Eltern, Kinder und ggf. sonstige Verwandte oder nahestehende Personen – einvernehmliche vertragliche Regelungen treffen, um Streitigkeiten zwischen den Erben untereinander bereits zu Lebzeiten auszuschließen.

Vermögen für die Familie erhalten

Aufgrund der gestiegenen und stets weiter ansteigenden Lebenserwartung in Deutschland wird eine immer höhere Anzahl von Personen alters- und krankheitsbedingt zu Pflegefällen. Abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit und der Notwendigkeit ständiger medizinischer Betreuung kann eine derartige Pflege sehr hohe Kosten verursachen. Wer sich solche Pflegekosten nicht leisten kann, muss Sozialhilfe beantragen. Bevor jedoch Sozialleistungen bewilligt werden, wird streng geprüft, ob der Bedürftige sein Einkommen und vor allem sein gesamtes Vermögen bereits eingesetzt und verbraucht hat. Hat er zuvor Vermögenswerte an Dritte – üblicherweise die Kinder – verschenkt, kann das Sozialamt die Bewilligung von Leistungen davon abhängig machen, dass der Bedürftige das Verschenkte zurückfordert – und vor allem für die Pflegekosten einsetzt ! Solche Nachteile können durch spezielle Vertragsgestaltungen ausgeschlossen werden.

Sicherheit im Alter

Immer mehr Menschen haben Angst, ihren Lebensabend in einem Pflegeheim verbringen zu müssen. Durch eine für die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnittene Vertragsgestaltung kann dies verhindert werden. Wenn bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte übertragen werden, kann als Gegenleistung eine Verpflichtung zur Versorgung, Wart und Pflege vereinbart werden. Hierbei verpflichten sich die Empfänger des Vermögens die umfassende Versorgung der älteren Generation zukünftig zu organisieren, zu überwachen und somit sicherzustellen. Dadurch kann die Abschiebung der älteren Generation in ein Pflegeheim soweit als nur möglich vermieden werden.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie

Da das Thema Nachfolgeplanung sehr komplex und schwierig ist, benötigen juristische Laien die Unterstützung durch Fachleute, die sich auf das Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht spezialisiert haben.

Ihre Ansprechpartner

Hartmut Zantke
Hartmut ZantkeRechtsanwalt
Büro Leonberg: 07152 / 93680
Büro Stuttgart: 0711 / 18567-134
Email: rae@zantke.de

Dr. Dirk Thümmel
Dr. Dirk ThümmelRechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Büro Leonberg: 07152 / 93680
Büro Stuttgart: 0711 / 18567-134
Email: thuemmel@zantke.de