Rechtsanwaltsvergütung: Üblicher Stundensatz

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Rechtsanwaltsvergütung: Üblicher Stundensatz

Wenn ein Rechtsanwalt beratend für einen Mandanten tätig ist und keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, so steht dem Rechtsanwalt die „übliche Vergütung“ zu, § 34 Absatz 1 Satz 2 RVG i.V.m. § 612 Absatz 2 BGB.

Im vorliegenden Fall behauptete der Rechtsanwalt, es sei eine Vergütungsvereinbarung über 275,00 € pro Stunde getroffen worden. Der Mandant bestritt dies. Nach Meinung des Gerichtes kam es hierauf jedoch im Ergebnis nicht an, da – auch wenn es überhaupt keine Vereinbarung über die Gebührenhöhe gegeben habe – zumindest die übliche Vergütung geschuldet sei. Insoweit sei ein Stundensatz von zwischen 250,00 € und 300,00 € in der Tat „üblich“.

(OLG Hamm, Urteil vom 07.07.2015, Az. 28 U 189/13)

By |2016-07-19T14:04:00+00:00Juli 19th, 2016|Blog Kanzlei Zantke & Kollegen|0 Kommentare

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