Seniorenrecht und Vorsorge

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Ihr Anwalt für Seniorenrecht und Vorsorge in Leonberg und Stuttgart

Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, dann sollten Sie sich umgehend Gedanken über eine umfassende Vorsorge machen und die entsprechenden Regelungen treffen. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Frühzeitig vorsorgen!

Nicht nur die ältere sondern auch die junge Generation muss für ihre Zukunft und das Alter vorsorgen. Sorgen Sie dafür, dass ein Notfall Sie nicht unvorbereitet trifft. Es kann jederzeit der Fall eintreten, dass Sie sich aufgrund eines Unfalls, schwerer Krankheit oder wegen Alterserscheinungen plötzlich nicht mehr selbst versorgen können. Wenn Sie dann nicht mehr in der Lage sind, Ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, werden Sie auf die Hilfe und Unterstützung anderer Personen angewiesen sein.

Für Volljährige gibt es kein gesetzliches Vertretungsrecht durch Angehörige oder sonstige nahestehende Personen. Entscheidungen können für Sie nur Personen treffen, die von Ihnen eine entsprechende Vollmacht erhalten haben oder für Sie als gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt wurden.

Deshalb ist jedem Volljährigen dringend zu raten, rechtzeitig für den Ernstfall vorzusorgen und einer Vertrauensperson die erforderliche Vollmacht zu erteilen.

General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung

Mit einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Sie für den Fall Ihrer eigenen Handlungs- oder Entscheidungsfähigkeit rechtswirksam zu vertreten und in Ihrem Sinne zu entscheiden.

Mit einer Generalvollmacht wird insbesondere gewährleistet, dass die bevollmächtigte Person auch im Ernstfall Ihre finanziellen Angelegenheiten regeln kann. Der Bevollmächtigte kann zum Beispiel Ihre Vermögensangelegenheiten regeln oder Abrechnungen mit Versicherungen oder Beihilfestellen vornehmen. Weiterhin kann der Bevollmächtigte Ihre privaten Angelegenheiten, Ihre Rechtsangelegenheiten sowie Ihre Renten- und Steuerangelegenheiten regeln. Wenn Sie es wünschen, können Sie die Generalvollmacht auch auf bestimmte Angelegenheiten beschränken.

Mit einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie die Entscheidungsbefugnis für die Angelegenheiten Ihres persönlichen Bereichs auf den Bevollmächtigten. Ihm wird zum Beispiel gestattet, Sie im Falle Ihrer ernsthaften Erkrankung in ein Krankenhaus bringen zu lassen, mit Ärzten und dem Pflegepersonal zu sprechen und Einsicht in die Krankenakten zu nehmen.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung verlangen Sie, dass für den Fall, dass Ihre Betreuung trotz General- und Vorsorgevollmacht unabwendbar ist, eine bestimmte Person Ihres Vertrauens zum Betreuer bestellt werden soll. Damit können Sie verhindern, dass eine von dem Betreuungsgericht angeordnete Betreuung durch eine für Sie fremde Person (Berufsbetreuer) ausgeübt wird. Weiterhin stellen Sie sicher, dass Ihre General- und Vorsorgevollmacht trotz der Bestellung eines Betreuers ihre Gültigkeit behält. In Ihrer Betreuungsverfügung verlangen Sie, dass eine Betreuung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt und sobald als möglich wieder aufgehoben wird.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung dient dazu, Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall zu äußern, dass Sie sich zum Beispiel aufgrund von Bewusstlosigkeit, Medika-menten oder Krankheits-/Altersschwäche nicht mehr äußern und keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Ihre Patientenverfügung ist damit eine der wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben: Sie entscheiden nämlich über Ihr Leben und Ihren Tod. In Ihrer Patientenverfügung sollten Sie Weisungen zu Ihrer medizinischen Behandlung und zum Abbruch bzw. zur Unterlassung lebensverlängernder oder lebenserhaltender Maßnahmen erteilen. Weiterhin entscheiden Sie schon jetzt darüber, ob und welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen Sie für den Fall des unumkehrbaren Sterbevorgangs wünschen. Damit wird Ihr eigener Wille zweifelsfrei und verbindlich festgelegt.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie

Da es um sehr wichtige Entscheidungen für Ihre Zukunft geht, sollten Sie sich von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt beraten lassen.

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin in Leonberg oder in Stuttgart.

Ihre Ansprechpartner

Hartmut Zantke
Hartmut ZantkeRechtsanwalt
Büro Leonberg: 07152 / 93680
Büro Stuttgart: 0711 / 18567-134
Email: rae@zantke.de

Dr. Dirk Thümmel
Dr. Dirk ThümmelRechtsanwalt,
Fachanwalt für Erbrecht,
Testamentsvollstrecker (DVEV)
Büro Leonberg: 07152 / 93680
Büro Stuttgart: 0711 / 18567-134
Email: thuemmel@zantke.de