Familienrecht – Muss ich die Scheidung dem Finanzamt mitteilen?

//Familienrecht – Muss ich die Scheidung dem Finanzamt mitteilen?
Familienrecht – Muss ich die Scheidung dem Finanzamt mitteilen?2015-05-28T08:09:03+00:00

Muss ich die Trennung oder Scheidung dem Finanzamt mitteilen?
Wann ändert sich die Lohnsteuerklasse bei Trennung und Scheidung?

Grundsätzlich besteht eine Verunsicherung, welche steuerrechtlichen Folgen die Trennung bzw. die Scheidung hat und wann man die Lohnsteuerklasse ändern muss oder kann. Im Steuerrecht kommt es dabei auf das dauernde Getrenntleben der Eheleute in einem Kalenderjahr an.

Dem Finanzamt kommt es also nicht auf das Datum der Trennung oder Scheidung an, sondern es prüft die Voraussetzungen der steuerlichen Veranlagung für jedes Steuerjahr, d.h. Kalenderjahr. Solange in einem Kalenderjahr die eheliche Lebensgemeinschaft auch nur vorübergehend – nämlich bis zur Trennung – bestanden hat, hat man eben nicht dauernd sondern nur für den Rest des Kalenderjahres getrennt gelebt. Folglich müssen die Ehepartner auch nicht im Trennungsjahr die Lohnsteuerklassen ändern und können für dieses Jahr dann auch noch einmal eine gemeinsame Steuererklärung zur Zusammenveranlagung abgeben (§§ 26 Abs.1 Nr.1, 26b EStG).
Durch die Trennung ändert sich also im laufenden Kalenderjahr zunächst nichts. Im gesamten Kalenderjahr der Trennung können die Ehegatten die bisherige Steuerklassen und die Möglichkeiten des Ehegattensplittings – etwa die günstige Steuerklassenkombination III/V oder auch die Kombination IV/IV – noch beibehalten.

Erst mit Beginn des auf die Trennung folgenden Kalenderjahres ändert sich die steuerliche Einordnung der Ehe. Kommt es zu keinem (vorübergehenden) Versöhnungsversuch, leben ab dem ersten auf die Trennung folgenden Kalenderjahr die Eheleute das gesamte Jahr über und somit dauernd getrennt und müssen daher ab dem jeweiligen 1. Januar in die i.d.R. ungünstigeren Lohnsteuerklassen I bzw. II wechseln.
Für den Wechsel der Steuerklasse gibt es das amtliche Formular Erklärung zum dauernden Getrenntleben

Eine gemeinsame Steuererklärung zur Zusammenveranlagung kann dann nicht mehr erfolgen.