Kunstrecht

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Ihr Anwalt für Kunstrecht in Leonberg und in Stuttgart

Die Gewohnheiten des Kunstmarkts weichen häufig von den Rechtsgebieten anderer Branchen ab. Deshalb kommt der Beratung und der Vertragsgestaltung auf dem Gebiet der Kunstvermarktung eine herausragende Bedeutung zu. Besonders im Leih- und Ausstellungsverkehr zwischen Künstlern, Museen und Galerien haben die Beteiligten oftmals erhebliche Schwierigkeiten, ihre oft von der gleichen Leidenschaft für die Kunst getragene Begeisterung in eine rechtlich verbindliche Vertragsform zu bringen. Hier sehen unsere spezialisierten Anwälte ihre Aufgabe darin, die Beteiligten zu beraten und mit ihnen eine tragfähige Basis für eine von beiden Seiten erfolgreiche Zusammenarbeit zu finden.

Unsere im Kunstrecht tätigen Anwälte beschäftigen sich mit der gesamten Bandbreite der rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Kunst, insbesondere der Gründung von Stiftungen und Regelungen der Erbfolge, die rechtliche Organisation von Sammlungen bis hin zu nationalem und internationalem Kulturgüterschutz, dem Urheberrechtsschutz am Kunstwerk sowie seinem Umfang und seiner Dauer, dem Verkauf und der Verleihung von Kunstgegenständen, dem Transport, der Verluste und Beschädigungen sowie Schadensersatzansprüche bei Fälschungen, der Provenienzforschung sowie Restituierungsfällen und anfallenden Steuern.

Unsere bundeweit tätige Kanzlei berät vor allem Künstler, Kunstsammler, Galeristen, Museen und Kunststiftungen.

Beratung durch einen Anwalt für Kunstrecht

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen zum Kunstrecht gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin in Leonberg oder in Stuttgart.

Nähere Informationen zu einzelnen Themen erhalten Sie in Kürze hier:

  • Ausstellungsverträge
  • Galerieverträge
  • Einlieferungsverträge
  • Leihverträge
  • Werkverträge für Auftragskunst
  • Schenkungsverträge
  • Erbverträge
  • Lizenzverträge
  • Kommissionsverträge
  • Versteigerungsverträge
  • Autorenverträge
  • Übersetzerverträge
  • Herausgeberverträge
  • Werbeagenturverträge
  • Sponsorenverträge
  • Produzentenverträge
  • Künstlerverträge

 

Ihr Ansprechpartner

<strong>Hartmut Zantke</strong>
Hartmut ZantkeRechtsanwalt

Büro Leonberg: 07152 / 93680
Büro Stuttgart: 0711 / 18567-134
Email: rae@zantke.de