Wer erbt die Lebensversicherung?

//Wer erbt die Lebensversicherung?

Wer erbt die Lebensversicherung?

Im Versicherungsvertrag legt der Versicherte fest, wer nach seinem Tod die Versicherungsleistung erhalten soll. Diese Person ist der sogenannte „Bezugsberechtigte“.

Im vorliegenden Fall legte der Versicherungsnehmer fest, dass die Versicherungsleistung nach seinem Tod „den Eltern, bei Heirat (dem) Ehegatten“ zustehen sollte. Nach dem Tod des Versicherungsnehmers stritten seine Eltern und seine Tochter darüber, wie diese Formulierung auszulegen sei.

Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer zwar geheiratet, jedoch war die Ehe zum Zeitpunkt seines Todes bereits wieder geschieden worden.

Die Tochter des Versicherungsnehmers, die nun gegen die Versicherung Ansprüche geltend macht, ging davon aus, dass aufgrund der Eheschließung die Eltern des Verstorbenen in jedem Falle keine Leistung erhalten dürfen und somit sie als Alleinerbin des verstorbenen Versicherungsnehmers die Versicherungsleistung beanspruchen könne.

Das Gericht war dagegen der Meinung, dass die Bezugsberechtigung des Ehegatten nur für die Dauer der Ehe bestehen sollte. Nach Scheidung der Ehe sei das Bezugsrecht der Eltern wieder aufgelebt. Aus diesem Grund habe die Tochter/Alleinerbin keine Ansprüche gegen die Versicherung. Der Beschluss ist rechtskräftig.

(Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 13.05.2016, AZ: 20 W 20/16)

By |2017-02-27T10:49:17+00:00Februar 27th, 2017|Blog Kanzlei Zantke & Kollegen|0 Kommentare

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