Kosten . . .
Kosten für unsere Tätigkeit im Erbrecht
Die Erstberatung in unserer Kanzlei beträgt unabhängig von der Höhe des zu übertragenden Vermögens 250,– EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.
Grundlage des Honorars für eine umfassende Beratung mit der Anfertigung z.B. eines Testaments oder Generationenvertrages ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auf dieser Basis wird ein Honorar frei vereinbart.
Die Kosten des beurkundenden Notars und des Grundbuchamtes werden von diesen nach dem staatlichen Gerichts- und Notarkostengesetz abgerechnet.
Kosten unserer sonstigen Tätigkeiten
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auf dieser Basis wird bei außergerichtlicher Tätigkeit das Honorar zwischen uns und dem Mandanten frei vereinbart.