Wirksamkeit einer auf häufige Kurzerkrankungen gestützten ordentlichen personenbedingten Kündigung
Die Rechte eines Arbeitnehmers gehen dann nicht denjenigen seines Arbeitgebers vor, wenn das Arbeitsverhältnis über einen Zeitraum von mehreren Jahren mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten belastet war und auch in Zukunft mit erheblichen Fehlzeiten (und damit verbundenen Entgeltfortzahlungskosten) zu rechnen ist. Hieran ändert auch eine lange Betriebszugehörigkeit nichts, insbesondere dann, wenn wie im vorliegenden Fall der [...]