Project Description
Nicht nur die ältere, sondern bereits die junge Generation muss für ihre Zukunft vorsorgen. Es kann jederzeit der Fall eintreten, dass aufgrund eines Unfalls, schwerer Krankheit oder wegen Alterserscheinungen eine Selbstversorgung plötzlich nicht mehr möglich ist. Wer hier nicht durch eine General- und Vorsorgevollmacht sowie eine Betreuungsverfügung vorgesorgt hat, riskiert, unter die Aufsicht eines sog. Berufsbetreuers gestellt zu werden, der über sämtliche Lebensangelegenheiten entscheidet. Zudem sollte in einer Patientenverfügung geregelt werden, inwieweit im Fall des Sterbens eine ärztliche Behandlung noch erwünscht ist. Sprechen Sie uns an.