Ihre Anwälte für Strafrecht
Strafrechtliche Ermittlungen sind für den Betroffenen persönlich in aller Regel sehr belastend. Sie eröffnen der Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz einschneidende Maßnahmen wie eine Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, schlimmstenfalls auch die Untersuchungshaft. Oft werden Freunde, Bekannte, Nachbarn, Kollegen und Geschäftspartner im Rahmen der Ermittlungen von der Polizei befragt und damit über eine dem Betroffenen vorgeworfene Tat in Kenntnis gesetzt.
Letztlich kann es zu einer Anklage und der in der Regel öffentlichen gerichtlichen Hauptverhandlung und im schlimmsten Falle zur Verhängung einer Freiheitsstrafe kommen.
Wenn gegen Sie ermittelt wird sollten Sie sich möglichst frühzeitig beispielsweise bereits dann, wenn Sie eine Vorladung erhalten haben von einem Strafverteidiger beraten lassen. Nicht selten sind es die eigenen Aussagen des Betroffenen, die ihm später die größten Schwierigkeiten bereiten können, weshalb mit diesen vorsichtig umzugehen ist.
Hier gilt der allseits bekannte Satz: „Ich sage nichts ohne meinen Anwalt!“
Strafverteidigung
Nach unserer Überzeugung ist die Grundlage einer erfolgreichen Strafverteidigung vor allem das Vertrauensverhältnis zwischen Strafverteidiger und Mandant. Daher werden wir Ihnen von Anfang an das Strafverfahren, die bei Ihnen zu erwartenden Maßnahmen der Ermittlungsbehörden und unsere Möglichkeiten transparent und nachvollziehbar machen.
Wir werden Sie deshalb regelmäßig über den Stand der Ermittlungen informieren und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und für Ihre Fragen jederzeit zur Verfügung.
Wir werden mit Ihnen – soweit möglich – schon beim ersten Gespräch die Möglichkeiten und Grenzen der Strafverteidigung, die mögliche Strafe und alle Folgen erörtern und das Verteidigungsziel festlegen, das realistischer Weise nicht immer in einem kompletten Freispruch liegen kann.
Zu einem vertrauensvollen Mandatsverhältnis gehört es selbstverständlich auch, dass wir anfallende Honorare frühzeitig mit Ihnen besprechen, damit Sie auch hier genau wissen, was auf Sie zukommt.
Wir beraten und vertreten Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei
- Verkehrsstraftaten
z.B. Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht, Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung - allen Ordnungswidrigkeiten und, Bußgeldverfahren
z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen - Vorwürfen aus dem allgemeinen Strafrecht
z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Raub usw.
aber auch bei allen sonstigen Delikten, z.B. dann, wenn Ihnen etwa ein Gewaltdelikt, eine Sexualstraftat, ein Drogendelikt (BtM), die Verletzung der Unterhaltspflicht oder Urkundenfälschung vorgeworfen wird.
Unsere Kompetenzen auf dem Gebiet des Strafrechts können Sie zuletzt natürlich auch dann nutzen, wenn Sie selbst Opfer einer Straftat geworden sind und eine Vertretung im Rahmen der Nebenklage wünschen oder Sie sich als Zeuge eines Zeugenbeistandes bedienen wollen.
Wir verstehen uns als Vertreter Ihrer persönlichen Interessen. Sie dürfen Sie von uns deshalb erwarten, dass wir Ihre Verteidigung mit Leidenschaft und Nachdruck führen. Gleichzeitig werden wir in jeder Lage des Verfahrens den Fokus darauf legen, Ihre Chancen und Risiken realistisch einzuschätzen, denn oftmals ist eine Einstellung des Verfahrens – und sei es gegen Zahlung einer Auflage – für Sie besser, als das einschneidende „Erlebnis“ einer Hauptverhandlung bei Gericht.