Kfz-Kaufrecht: Hatte ein Gebrauchtwagen zwischen Herstellung und Erstzulassung eine Standzeit von mehr als 12 Monaten, so stellt dies keinen Sachmangel dar
Im vorliegenden Fall kaufte der Kläger im Juni 2012 von der Beklagten einen Gebrauchtwagen. Im Kaufvertrag wurde das Datum der Erstzulassung laut Fahrzeugbrief mit 18.02.2010 angegeben. Das Baujahr wurde nicht genannt. Nach dem Kauf stellte der Kläger/Käufer fest, dass das Fahrzeug bereits am 01.07.2008 hergestellt worden war. Der Kläger sah hierin einen Mangel, trat vom [...]