Erbrecht: Auf Antrag ist eine Person am Erbscheinserteilungsverfahren zu beteiligen, wenn das Bestehen eines Erbrechts nicht von vornherein gänzlich fernliegend ist
Im vorliegenden Fall hat der verstorbene Erblasser ein Testament hinterlassen, in dem es (auszugsweise) heißt: „Ferner ist mein Wille, dass Herr … Wohnung nach Wahl von 4 erhält, die das „lebenslange“ Wohnrecht gewährleistet.“ Im Übrigen enthielt das Testament keine konkrete Erbeinsetzung. Die Person, der testamentarisch das Wohnrecht an einer Wohnung zugewandt worden war beantragte beim [...]