Berufsausbildung ist jede ernstlich betriebene Vorbereitung auf einen künftigen Beruf; sie beginnt mit der tatsächlichen Aufnahme der ersten berufsspezifischen Bildungsmaßnahme und endet, wenn das Kind einen Ausbildungsstand erreicht hat, der es zur Berufsausübung nach dem angestrebten Berufsziel befähigt. Das Berufsziel ist in der Regel mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erreicht.
(FG Baden-Württemberg 19.10.2016, 7 K 407/16)