Änderungen beim Kindesunterhalt / Düsseldorfer Tabelle
Zum 1.1.2016 wird die "Düsseldorfer Tabelle" nochmals geändert (zuletzt zum 1.8.2015 geändert). Die Tabelle dient als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts i.S.d. § 1610 BGB. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt ab dem 1.1.2016 monatlich bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) 335 € statt bisher 328 €, für die Zeit vom siebten bis [...]