Erbrecht – Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 08.07.2014 zur Erbschaftsteuer

//Erbrecht – Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 08.07.2014 zur Erbschaftsteuer

Erbrecht – Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 08.07.2014 zur Erbschaftsteuer

Nach den Jahren 1995 und 2006 verhandelt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 08.07.2014 nun zum dritten Mal innerhalb von 20 Jahren über die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG).

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob das ErbStG gegen den allgemei-nen Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz (Art. 3 GG) verstößt. Streitpunkt sind die sogenannten Verschonungsregelungen für Betriebsver-mögen. Hiernach kann unter bestimmten Voraussetzungen das Betriebsver-mögen steuerlich günstiger übertragen werden als Privatvermögen. Die Ver-schonungsregeln sind von dem Gesetzgeber eingeführt worden um Arbeits-plätze zu erhalten und sonstige Gemeinwohlgründe zu fördern. Der Bundes-finanzhof (BFH), das höchste deutsche Finanzgericht, hält dagegen die Ver-schonungsregeln für verfassungswidrig.

Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD bekennt sich in dem Koali-tionsvertrag eindeutig zur Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer. Damit soll den Ländern eine wichtige Einnahmequelle erhalten bleiben. Selbst für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht das derzeitige Erbschaftsteuer-recht/Schenkungsteuerrecht als verfassungswidrig einstufen sollte, wird es auch in Zukunft eine Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer geben. In diesem Fall muss der Gesetzgeber das Erbschaftsteuerrecht/Schenkungsteuerrecht ent-sprechend den Vorgaben des BVerfG anpassen. Dabei ist wahrscheinlich, dass der Gesetzgeber die Begünstigungen für Unternehmensvermögen erheblich reduziert und die Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer bei Privatvermögen auf Wunsch der SPD erheblich anhebt.

Es ist davon auszugehen, dass das BVerfG die Unvereinbarkeit des ErbStG mit dem Grundgesetz, verbunden mit einer Nachbesserungsmöglichkeit des Gesetzgebers, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt feststellt.

By |2015-05-22T03:32:21+00:00Juni 4th, 2014|Blog Kanzlei Zantke & Kollegen|0 Kommentare

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