Familienrecht – Ein Samenspender hat Recht auf Auskunft über sein Kind

//Familienrecht – Ein Samenspender hat Recht auf Auskunft über sein Kind

Familienrecht – Ein Samenspender hat Recht auf Auskunft über sein Kind

Die Mutter eines durch Samenspende gezeugten Kindes hat dem Samenspender Auskunft über das Kind zu erteilen. Die Auskunft kann nur in Ausnahmefällen verweigert werden, z.B. wenn sie rechtsmissbräuchlich verlangt wird oder ihre Erteilung dem Kindeswohl widerspricht.

Der Sachverhalt:

Der Mann ist gerichtlich festgestellter Vater einer Tochter. Die Mutter und ihre Lebensgefährtin wünschten sich ein gemeinsames Kind und lernten dazu den späteren Kindesvater über das Internet kennen. Dieser erklärte sich dabei zur Samenspende bereit. Nach erfolgter Samenspende und durchgeführter Insemination kam 2012 die Tochter zur Welt. Die Mutter verweigerte jegliche Auskunft über das Kind und überließ dem Vater auch keine Fotos des Kindes.

Die Entscheidung:

Im Rahmen der beantragten Verfahrenskostenhilfe hat das OLG den Anträgen des Vaters hinreichende Aussicht auf Erfolg unterstellt. Aufgrund der feststehenden Vaterschaft stehe ihm grundsätzlich ein Auskunftsanspruch zu. Es gebe keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass eine Auskunftserteilung dem Kindeswohl widerspricht. Selbst wenn zwischen Vater und Mutter keine Kommunikationsebene bestehe und das Elternverhältnis sogar zerstört ist, steht dies dem Auskunftsanspruch nicht entgegen. Die Auskunft könne auch mittelbar über Dritte erteilt werden. Unabhängig davon, was im Vorfeld der Schwangerschaft, als sich die Beteiligten noch verstanden, vereinbart war und selbst wenn das Auskunftsverlangen auf einem plötzlichen Sinneswandel beruht, kann es nicht lediglich als schikanöses Verhalten angesehen werden.

Der Vater hat somit einen Anspruch, in gewissem Umfang über die Entwicklung und das Wohl des Kindes unterrichtet wird. Art und Umfang der zu erteilenden Auskunft müssen im Hauptverfahren geklärt werden.

OLG Hamm 7.3.2014, 13 WF 22/14

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By |2019-01-06T09:52:23+00:00Mai 27th, 2014|Blog Kanzlei Zantke & Kollegen|0 Kommentare

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