Familienrecht – Kann der Ehepartner die Scheidung verhindern?

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Familienrecht – Kann der Ehepartner die Scheidung verhindern?2015-05-28T08:01:26+00:00

Kann der Ehepartner die Scheidung verhindern?

Da sich das Gesetz den Realitäten nicht verschließen kann, ist eine Ehe auf Antrag eines Ehepartners immer zu scheiden, wenn sie gescheitert und das Trennungsjahr abgelaufen ist. Allerdings kann es doch Ausnahmen geben. Gem. § 1568 BGB soll die Ehe nicht geschieden werden, obwohl das Trennungsjahr oder ein noch längerer Zeitraum verstrichen ist, wenn – aber auch nur solange ! –

  • entweder im Interesse der ehelichen minderjährigen Kinder die Aufrechterhaltung der Ehe aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist
  • oder auf Grund außergewöhnlicher Umstände für den oder die andere/n die Aufrechterhaltung der Ehe zwingend notwendig ist.

Letztlich können dies nur extreme Gründe sein: Entweder leiden die Kinder vor allem seelisch so schwer unter der anstehenden möglichen Scheidung, dass weitere schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen oder gar ein Suizid zu befürchten sind. Ebenso können aber auch solche Folgen beim Ehepartner drohen. Diese sind dann, wenn sie ernsthaft und erwiesen sind, gegen die Interessen und Belange des scheidungswilligen Ehepartners abzuwägen und können eine so schwere Härte darstellen, dass dadurch die Scheidung ausnahmsweise bis zur Besserung der Leiden zumindest verzögert würde.