Familienrecht – Kann ich mit dem getrennt lebenden Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben?

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Familienrecht – Kann ich mit dem getrennt lebenden Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben?2019-01-06T09:52:13+00:00

Kann ich mit dem getrennt lebenden Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben?

Da es im Steuerrecht auf das dauernde Getrenntleben der Eheleute in einem Kalenderjahr ankommt, genügt dem Finanzamt eine im Kalenderjahr erfolgte Versöhnung und – auch nur vorübergehende – Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft. Die Frage, ob Ehegatten im steuerrechtlichen Sinne zusammen oder getrennt leben, bemisst sich wie im Familienrecht nach der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft infolge der Trennung (steuerlich: Führung von zwei Haushalten) sowie dem Willen, die Ehe nicht mehr fortsetzen zu wollen. Insoweit getrennt lebende Paare haben kein Anrecht auf das Ehegattensplitting. Sich zu versöhnen, auch der Versuch hierzu, hat aber Steuer sparende Auswirkungen. Denn dann liegt steuerlich im Jahr der Versöhnung kein dauerhaftes Getrenntleben mehr vor, selbst wenn die Versöhnung im selben Jahr wieder scheitert. Wer also mindestens für einen Monat eine Versöhnung versucht hat, kann für dieses Jahr erneut die Zusammenveranlagung beantragen. Um den Versöhnungsversuch im Rahmen der zukünftigen Steuererklärung überzeugend zu beweisen, sollte man einen gemeinsamen Haushalt anmelden und z.B. eine Bestätigung des Anwalts/der Anwältin einholen.