Familienrecht – Muss man die Trennung dokumentieren oder melden?

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Familienrecht – Muss man die Trennung dokumentieren oder melden?2015-05-28T08:03:48+00:00

Muss man die Trennung dokumentieren oder melden – wie beweise ich die Trennung im Scheidungsverfahren?

Nur im Scheidungsverfahren am Familiengericht muss das Trennungsjahr zur Überzeugung des Gerichts vorgetragen und notfalls bewiesen werden. Über den Trennungszeitpunkt werden die Eheleute vom Gericht in der mündlichen Verhandlung immer befragt werden (§ 128 Abs.1 FamFG). Bestehen dazu unterschiedliche Angaben der Eheleute, muss das Gericht von Amts wegen den Ablauf des Trennungsjahrs als Scheidungsvoraussetzung und somit das Trennungsdatum notfalls ermitteln (§ 127 Abs.1FamFG). Der Beweis wird vor Gericht z.B. durch Dokumente oder Zeugen geführt.

Wenn der Ehepartner, der sich trennen und zukünftig scheiden lassen will, also befürchten muss, dass der/die andere sich zukünftig gegen die Scheidung wehrt, indem er/sie z.B. das Trennungsdatum bestreitet, sollte der Scheidungswillige die Trennung dem anderen gegenüber von vornherein dokumentieren, z.B. durch eingeschriebenen Brief, in dem die Trennung und beabsichtigte Scheidung mitgeteilt wird oder sich schriftliche Bestätigungen von Zeugen geben lassen, die die Umstände der Trennung selbst beobachtet haben.